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Haus – und Badeordnung des Badesees Vogel

§ 1          Zweck der Haus – und Badeordnung

1.    Diese Haus – und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse. Jeder Gast hat sich auf die in einem Schwimmbad und seinen Einrichtungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht und angepasstes Verhalten einzustellen.

2.    Die Haus – und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Badesee Vogel akzeptiert der Gast die Bestimmungen dieser Haus – und Badeordnung, sowie aller sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit im Einzelfall zu erlassenden Anordnungen und stimmt deren Geltung zu.

3.    Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen sind die jeweiligen Aufsichtspersonen zur Einhaltung der Haus-und Badeordnung mitverantwortlich.

§ 2          Badegäste

1.    Die Benutzung  des Badesee Vogel steht grundsätzlich allen Berechtigten frei.

2.    Ausgeschlossen sind Personen mit übertragbaren Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen und Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderen stimulierenden Mitteln stehen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.

3.    Ausgeschlossen sind Personen, die Tiere mit sich führen. Ausnahme: körperlich eingeschränkte Personen, die einen Assistenzhund mit entsprechendem Nachweis mitführen.

4.    Für Kinder unter 8 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson erlaubt. Diese muss mindestens 16 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als ein Kind begleiten. Begleitpersonen von Kindern sind für deren Sicherheit, Verhalten und Beaufsichtigung verantwortlich.

5. Ausgeschlossen sind Personen, die sich oder andere gefährden, belästigen, diskriminieren, beleidigen oder den Weisungen des Personals nicht Folge leisten.

§ 3          Benutzungsgebühr

1. Der Badegast erhält gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr Zutritt zum Schwimmbad.

Der ausschließliche  Besuch des Biergartens ohne Nutzung des Schwimmbads und der Liegewiesen unterliegt keiner Benutzungsgebühr.

2. Der Tageseintritt für den Badesee Vogel gilt nur am jeweiligen Tag – diese Berechtigung erlischt mit Verlassen des Geländes. Saisonkarten mit anderen Gültigkeitszeiträumen gelten nur im angegebenen Gültigkeitszeitraum.

3.    Die Saisonkarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet.

4.    Der Eintrittspreis ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn wegen Betriebsschluss die volle Benutzungszeit nicht mehr ausgenutzt werden kann.

5. Wird der Eintritt durch die Nutzung einer fremden Saisonkarte erwirkt, wird diese eingezogen und für die restliche Saison gesperrt. Für die Person ist der Tagespreis zu entrichten und es erfolgt ein Hausverbot.

6. Wer sich den Zutritt ohne die Entrichtung des Eintritts verschafft, zahlt den regulären Tagespreis nach und erhält Hausverbot.

§ 4          Öffnungszeiten

1.    Die Öffnungszeiten werden am Eingang zum Badesee Vogel sowie auf der Internetseite www.badesee-vogel.de in der Regel öffentlich bekannt gemacht.

2.    Bei Überfüllung bzw. bei einer Sondernutzung können Teile des Badesee Vogel oder der gesamte See zeitweise für den allgemeinen Badebetrieb gesperrt werden. In Sonderfällen bzw. bei ungünstigen Wetterverhältnissen kann der Badesee Vogel später geöffnet und früher geschlossen bzw. vorübergehend oder für längere Zeit geschlossen werden.

§ 5          Badezeiten

1.    Die Benutzung  des Badesee Vogel ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Badezeit ist das Baden verboten. Der Aufenthalt auf dem Festland des Sees und der Besuch des Biergartens sind bis zur Schließung erlaubt.

§ 6          Zutritt

1. Der Zugang zum Badesee Vogel ist nur durch den vorgesehenen Eingang gestattet.

2. Das Mitbringen von Nahrungsmitteln, die über den täglichen persönlichen Gebrauch hinausgehen, von alkoholischen Getränken, nichtalkoholischen Getränken mit Ausnahme von Wasser in PET-Flaschen, Shishas sowie von Grill Geräten ist untersagt.

3. Das Hören von Musik ist ausschließlich über eigens mitgebrachte Kopfhörer gestattet. Musikanlagen, Bluetoothboxen sowie das Abspielen über Mobilgeräte ist verboten.

4. Das Betreten abgesperrter Teile oder Anlagen ist untersagt. Insbesondere der Zutritt zum Campingplatz ist für Nichtcamper verboten.

5. Das Verteilen von Reklame- und Druckschriften ist untersagt, ebenso das Feilbieten und der Verkauf von Waren ohne Zustimmung der Betriebsleitung des Badesee Vogel.

6.    Gewerbsmäßige bzw. kostenpflichtige Durchführung von Unterricht oder Unterweisung von Sportarten jeder Art bedarf der Genehmigung und Absprache der Betriebsleitung des Badesee Vogel.

7.    Das berufsmäßige und gewerbliche Fotografieren ist innerhalb der Badeanlagen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betriebsleitung des Badesee Vogel zulässig. Im Genehmigungsfalle dürfen nur Bilder mit Zustimmung der betreffenden Personen angefertigt werden. Das private Fotografieren und Filmen ist untersagt. Wird ein etwaiges Foto- und Filmverbot missachtet, steht es dem Personal des Badesee Vogel frei, auch ein Hausverbot zu verhängen.

§ 7          Badbenutzung

1.    Der Gast verpflichtet sich mit Zutritt zum Gelände des Badesee Vogel alle Einrichtungen auf dem Gelände, sowie das Gelände als solches pfleglich zu behandeln. Der Gast haftet bei missbräuchlicher Nutzung, Zerstörung, Beschädigung oder Verschmutzung und trägt die Kosten der Beseitigung bzw. Instandsetzung.

2.    Essen, Trinken und Rauchen sind nur außerhalb der Umkleiden, Duschen, Toiletten, sowie des Wassers gestattet.

3. Die Badestelle ist von sämtlichen Müll und Zigarettenresten freizuhalten. Hierfür stehen ausreichend Mülleimer und Aschenbecher zur Verfügung.

4. Die Verwendung von Seifen und Shampoo ist sowohl im See, als auch in den Duschen nicht zulässig.

5.    Findet ein Gast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Personal sofort mitzuteilen.

6.    PKW und motorisierte Zweiräder sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellflächen abzustellen.

7. Das Fahren mit Fahrrädern ist nur im Bereich der Wege-und Stellflächen gestattet. Das Abstellen der Fahrräder ist nur an den dafür vorgesehenen Fahrradständern zulässig. Eine Mitnahme auf die Liegewiese oder in den Biergarten ist verboten.

§ 8          Verhalten im Bad

1.    Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

2.    Nicht gestattet sind u.a.

a)    das Gerätetauchen ohne vorherige Genehmigung,

b)    das Betreten der Stege der ansässigen Camper und des Strandes am Westufer,

c)            Ausspucken auf den Boden oder in das Wasser,

d)           Lärmen, sowie der Betrieb von Tongeräten und Musikinstrumenten, wenn dadurch andere Badegäste belästigt werden. Ausnahmen bei Veranstaltungen regelt die Betriebsleitung.

e)           das Mitbringen von Tieren,

f)             andere Personen unterzutauchen, in das Wasser zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben,

g)             das Entfachen von offenem Feuer,

k)            das Zelten, das Aufstellen von Wohn-und Campingfahrzeugen sowie das Nächtigen,

l)             das unbefugte Angeln,

m)          das Grillen auf mitgebrachten privaten Grillgeräten

n)           das Turnen an sämtlichen Haltestangen und Geländern.

3.    Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten Bereiche benutzen, sie dürfen auch auf eigene Gefahr nicht in Schlauchbooten und auf Luftmatratzen mitgenommen werden.

4.    Bei Unfällen ist sofort das Personal zu benachrichtigen. Soweit möglich, sollen Unfallverursacher oder Zeugen sowie Personen zur Feststellung etwaiger Zeugen namhaft gemacht werden. Zur Hilfeleistung ist jeder Besucher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

5.    Bei Gewittergefahr ist die Wasserstelle umgehend zu räumen.

§ 9          Haftung

1.    Die Benutzung des Badesee Vogel (Land und Wasserflächen) und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher, unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Inhabers.

2.    Für Verluste und Beschädigungen wird nicht gehaftet, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Badesee Vogel, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Dies gilt auch für Fahrräder, die gebührenfrei abgestellt werden.

3.    Vom Ausschluss bzw. der Begrenzung der Haftung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Badesee Vogel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Badesee Vogel beruhen, nicht erfasst.   

§ 10       Fundgegenstände

1.            Gegenstände, die auf dem Gelände des Badesee Vogel gefunden werden, sind an der Kasse oder am Kiosk abzugeben. Über sie wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

§ 11       Aufsicht

1. Die von der Betriebsleitung beauftragten Aufsichtspersonen haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Sie sind befugt, Personen, die

a)            trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Haus- und Benutzungsordnung verstoßen,

b)            die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,

c)            andere Badegäste belästigen, vom Gelände des Badesee Vogel zu verweisen und ein Hausverbot zu erteilen. Zuwiderhandlungen gegen ein erteiltes Hausverbot werden strafrechtlich verfolgt.

2.    Im Falle der Verweisung wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

3.    Das Personal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Ihm ist es untersagt, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen, zu erbitten oder zu fordern.

§ 12       Verhalten im Wasser

1. Ein besonderer Teil für Nichtschwimmer ist durch eine Markierung abgegrenzt. Dieser Bereich darf nur durch geübte Schwimmer verlassen werden.

2. Die Nutzung von SUP’s und Schlauchbooten mit nicht festem Boden ist nur gegen die Entrichtung der entsprechenden Nutzungsgebühr gestattet. Bei starkem Badebetrieb kann die Nutzung durch das Personal eingeschränkt werden.

3. Die Nutzung von motorisierten Wassersportgeräten ist generell untersagt.

§ 13       Haus – und Betretungsverbot

1. Wer schuldhaft gegen diese Haus- und Benutzungsverordnung verstößt, kann vom Personal des Badesee Vogel mit einem Hausverbot belegt werden.

2. Zuvor gezahlte Eintrittspreise werden bei einem schuldhaften Verweis vom Gelände nicht erstattet.

§ 14        Inkrafttreten

Diese Haus- und Benutzungsverordnung des Badesee Vogel tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Badesee Vogel, Inh. Mirko Foltys

Außerhalb 171

65468 Trebur-Geinsheim

 

,,Kraft tanken kann man nur dort, wo man sich wohl fühlt.“

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